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   VG Würzburg, 17.02.2009 - W 3 K 08.1806   

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https://dejure.org/2009,74578
VG Würzburg, 17.02.2009 - W 3 K 08.1806 (https://dejure.org/2009,74578)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17.02.2009 - W 3 K 08.1806 (https://dejure.org/2009,74578)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - W 3 K 08.1806 (https://dejure.org/2009,74578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Elternteil;erziehender Elternteil;Heirat;Verfassungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

    Auszug aus VG Würzburg, 17.02.2009 - W 3 K 08.1806
    Dieser Gesetzeszweck, der schon in der vollständigen Bezeichnung des Gesetzes in seiner Ursprungsfassung vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184) - Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen - zum Ausdruck gelangt, spiegelt sich gerade in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG wider (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, U.v. 07.12.2000 Nr. 5 C 42.99, BVerwGE 112, 259).
  • VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13

    Unterhaltsvorschuss bei faktischem Getrenntleben der Ehegatten wegen

    Demgegenüber geht die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit überzeugender Begründung von einer Verfassungsmäßigkeit von § 1 UVG aus ( siehe hierzu, gerade auch zum Fall von Kindern in so gen. Stiefelternfamilien, wie hier, ausführlich BVerwG, Urteil vom 07.12.2000, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.03.2004, JAmt 2004, 506, und juris, mit dem eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG zur Verfassungswidrigkeit des hier einschlägigen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG als unzulässig abgelehnt wurde; siehe u. a. auch VG Hannover, Urteil vom 01.02.2011 - 3 A 5791/07 -, juris, und VG Würzburg, Urteil vom 17.02.2009 - W 3 K 08.1806 -, juris ).
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